Immobilienbewertung Hackenberg

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Grundstücksbezogene Rechte/Belastungen (Abt. II des Grundbuches)

Die Bewertung erfolgt je nach Anlass durch ein:

  • Verkehrswertgutachten (Marktwertermittlung) gem. § 194 BauGB (gerichtsfest)
  • Kurzgutachten
  • Beleihungswertgutachten gem. Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)

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